Finanzen

Einfuhrumsatzsteuer (VAT Importation)

Wird ein Flugzeug zur Nutzung in die Europäische Union oder das Vereinigte Königreich gebracht, gilt dies als Einfuhr, und die Mehrwertsteuer zum lokalen Satz – 17–27 % in der EU und 20 % im Vereinigten Königreich – wird auf seinen Wert fällig, sofern keine Befreiung greift. Gewerbliche Betreiber mit AOC können in der Regel mehrwertsteuerfrei einführen oder die Steuer zurückerhalten; private Eigentümer können das meist nicht, weshalb so viele privat genutzte Jets über Länder mit günstigen Verfahren eingeführt oder als Leasing über mehrwertsteuerpflichtige Gesellschaften strukturiert werden. Fehler können bei einer Vorfeldkontrolle durch den Zoll eine Steuernachforderung von mehreren Millionen Euro bedeuten, daher sollte die steuerliche Beratung vor dem Kauf erfolgen, nicht danach.

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