EASA
Die Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit (European Union Aviation Safety Agency) erlässt die gemeinsamen Sicherheitsregeln für die EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein und deckt dabei Flugzeugzulassung, Wartung, Pilotenlizenzen und gewerblichen Betrieb ab. Nationale Behörden wie das deutsche LBA oder die französische DGAC erteilen AOCs nach EASA-Regeln. Für Charterkunden signalisiert ein EASA-AOC ein Regime, das weitgehend mit FAA Part 135 vergleichbar ist, mit eigenen Crew-Dienstzeitgrenzen und einem verpflichtenden Sicherheitsmanagementsystem. Seit dem Brexit führt die britische CAA ein separates, aber sehr ähnliches Regelwerk, sodass ein britischer Betreiber, der nach Europa fliegt, und ein EU-Betreiber, der nach Großbritannien fliegt, jeweils Genehmigungen der anderen Seite benötigen.